5 Das Antragsformular

Du musst das Antragsformular auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens ausfüllen. Dieses bekommst Du bei der Zulassung zur Promotion (wenn nicht, dann Kontakt aufnehmen über https://www.tu-chemnitz.de/hsw/fakultaet/promotion-habilitation/kontakt_promotion.php).

5.1 Checklist

Das Antragsformular ist zum Großteil selbsterklärend und enthält am Ende eine Checklist, die wir bereits abgearbeitet haben:

  • Dissertation in vier gedruckten und gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form (USB-Stick oder CD). In Jedem Exemplar ist eine unterschriebene Erklärung einzubinden, dass die Dissertation selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden.
  • Bei Verfassung in englischer oder einer anderen Sprache ist eine deutschsprachige Zusammenfassung einzubinden.
  • Liste der Veröffentlichungen (sofern vorhanden)
  • Eine schriftliche Erklärung, dass die Dissertation selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden.
  • Eine schriftliche Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin, dass er/sie mit einer elektronischen Überprüfung seiner/ihrer Dissertation auf etwaige Plagiate hin einverstanden ist.
  • Eine schriftliche Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin, ob die Dissertation als Monographie oder kumulativ (§ 9 Abs. 4 der Promotionsordnung vom 20.05.2022) erfolgt.

Die schriftlichen Erklärungen stehen alle im Brief an den Promotionsausschuss (siehe Vor Abgabe). Am besten gehst Du bepackt mit all diesen Dingen persönlich zum Sekretariat des Promotionsausschusses und gibst das Paket dort ab. Lass Dir nochmal mündlich bestätigen, dass alles vorhanden ist und Du nichts vergessen hast.

Jetzt kannst Du Dich zurücklehnen und auf die Gutachten warten. Üblicherweise bekommst Du diese auch per Mail von den Gutachtern zugeschickt und musst nicht vor Ort Einsicht nehmen. Falls Du nach einiger Zeit nichts hörst, lohnt es sich nochmal bei den Gutachtern höflich nachzufragen.

Während Du wartest, kannst Du Dir schon mal Gedanken darüber machen, was Du in der Disputation sagen willst.

Sobald die Gutachten da sind, kannst Du mit der Kommission (Erstgutachter, Zweitgutacher, Vorsitz, weiteres Mitglied) einen Termin für die Disputation vereinbaren. Hier bist Du übrigens nicht an die Termine des Promotionsausschusses gebunden, sondern kannst das flexibel mit der Kommission planen.